DigiBoost – Rheinland-Pfalz fördert Ihre Digitalisierung

DigiBoost – Rheinland-Pfalz fördert Ihre Digitalisierung

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB), das offizielle Förderorgan des Landes, bietet seit dem 1. März 2021 ein Wirtschaftsförderungsprogramm mit dem Namen DigiBoost an. Es zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung Ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Es lohnt sich ein Besuch der Webseite der ISB, denn Sie detailliert sehr übersichtlich, wer, was und wie gefördert wird und wie man diese Förderung beantragt. Hier dazu eine kurze Zusammenfassung aus dem Presseartikel mit Hervorhebung der besonders relevanten Teile unsererseits:

NEUER „DIGIBOOST“ UNTERSTÜTZT KLEINE BETRIEBE BEI DIGITALISIERUNG

BIS ZU 15.000 EURO ZUSCHUSS

Nach Teilnahme an einem Web-Seminar können Anträge über das digitale Kundenportal bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Antragsberechtigt sind KMU bis 100 Mitarbeiter, auch Solo-Selbstständige und Freie Berufe. Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei maximal 15.000 Euro und richtet sich nach der Größe des Unternehmens.

Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern werden mit 75 Prozent gefördert, mit 10 bis 29 Mitarbeitern mit 50 Prozent, mit 30 bis 100 Mitarbeitern mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Mitarbeiteranzahl wird im Sinne von Vollzeitäquivalenten ermittelt. Digitalisierungsvorhaben mit Kosten ab 4.000 Euro können gefördert werden.

Man beachte: Der Antrag muss (!) direkt online über die ISB gestellt werden, indem man sich dort ein Konto anlegt. Die ISB erlaubt ausschließlich Anträge über dieses Kundenportal.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat dazu auch eine genauere Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen veröffentlicht. Diese wollen wir hier mal für Sie in ihrer Gänze zitieren, erneut mit dem für uns als Agentur für WordPress Webdesign besonders Relevanten hervorgehoben:

Förderfähige Vorhaben

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    • Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Einführung digitaler Prozesse, Auftragsbearbeitung, Lieferverwaltung oder Warenwirtschaft
    • Digital angebundene Maschinen und Integration mobiler Betriebsgeräte zur Steigerung von Effizienz und Qualität von Prozessen (Einbindung von cyber-physischen Systemen)
    • Produktions- und Ablaufsteuerung
    • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
    • Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Glasfasernetze und die dazugehörigen Komponenten
    • Einführung oder Verbesserung von Customer-Relationship-Management (CRM)- oder Enterprice-Resource-Planning (ERP)-Systemen bis hin zur vollumfänglichen Vernetzung (ausgenommen Software as a Service [Saas])
    • Einführung von predictive maintenance Anwendungen (intelligente Wartung)
    • Einbindung additiver Fertigungsverfahren in die Wertschöpfungskette (zum Beispiel 3D-Druck)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    • Einführung von IoT-Lösungen (Internet der Dinge)
    • Infrastruktur für mobiles Arbeiten
    • Aufbau eines professionellen, individuell programmierten Onlineshops (Schaffung von E-Commerce-Strukturen)
    • Schaffung und Optimierung von digitalen Kundenschnittstellen
    • Einführung von professionellen IT-Sicherheitslösungen
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
    • Aufbau und Optimierung von digitalen integrierfähigen Plattformen (z. B. Online-Shops oder zur Online-Kundeninteraktion)
    • Software- / App-Entwicklung im Zusammenhang mit einem neuen Produkt oder einer Dienstleistung
    • Einführung datenbasierter oder digitaler Kundeninteraktion
    • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden

App-Entwicklung und WooCommerce Webshops, sowie CRM- und ERP-Einbindungen (wie bspw. durch unser Tridata-Plugin) – das klingt sehr gut! Vergessen Sie dabei aber nicht, dass nicht alles förderfähig ist. Eine exakte Auflistung findet sich etwas versteckt im FAQ-Dokument sowie in den Richtlinien, welche sich beide im Downloadbereich der ISB-Seite finden lassen. Dort finden sich auch genauere Erklärungen zu den obigen förderfähigen Punkten. Hier ein Auszug:

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

  • Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und nicht der unmittelbaren betrieblichen Prozessverbesserung dienen,
  • Reine Ersatzbeschaffungen,
  • Finanzierungskosten, Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie als Vorsteuer abziehbare/erstattungsfähige Umsatzsteuer,
  • Personalausgaben und Eigenleistungen des geförderten Unternehmens,
  • Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services) die der Einführung allgemein üblicher Standard- oder Basislösungen dienen,
  • IKT-Grundausstattung/Klassische Telefonie,
  • Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen,
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess,
  • Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung).

Kein SEO und kein Online Marketing – Nuancen wie diesen sollten Sie sich bei einem Antrag bewusst sein, sonst könnten Sie unnötig viel Zeit in einen solchen stecken. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum eine der Zulassungsbedingungen am DigiBoost-Förderprogramm die Teilnahme an einem Onlineseminar der Wirtschaftskammern ist. Bringen Sie also dort Ihre Fragen und Bedenken auf. Beachten Sie zudem, dass diese Seminare vor dem Antrag duchzuführen sind, da dafür ein Nachweis verlangt wird. Das Wirtschaftsministerium hat dazu diese Liste an Anbietern der Seminare zusammengestellt, wo Sie die Termine dazu einsehen können:

  • Industrie und Handelskammer Rheinland-Pfalz
  • Handwerkskammer Rheinhessen
  • Handwerkskammer Koblenz
  • Handwerkskammer Pfalz
  • Handwerkskammer Trier
  • Landwirtschaftskammer

Hinweis: Die Links sind inzwischen entfernt worden.

Dazu kommt, dass das Förderprogramm natürlich nicht rückwirkend gilt. Die ISB schreibt dazu auf der DigiBoost-Seite: „Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (…) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung (…) muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.“ Aus den Richtlinien wird außerdem klar, dass Sie Ihr Digitalisierungsprojekt in seiner Gänze vorfinanzieren müssen. Nach Ende des Projekts haben Sie dann drei Monate, um einen entsprechenden Verwendungsnachweis zu erstellen und einzureichen, „in dem Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen sind, [samt digitaler] Belegkopien.“

Das DigiBoost-Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Sollte der DigiBoost für Sie in Frage kommen, raten wir jedoch zur schnellen Umsetzung, da natürlich die Fördertöpfe auch vor dem Laufzeitende erschöpft sein können.

Wir von Winning Solutions hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser kleinen Zusammenfassung weiterhelfen und haben Ihr Interesse geweckt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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