Die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB), das offizielle Förderorgan des Landes, bietet seit dem 1. März 2021 ein Wirtschaftsförderungsprogramm mit dem Namen DigiBoost an. Es zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung Ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Es lohnt sich ein Besuch der Webseite der ISB, denn Sie detailliert sehr übersichtlich, wer, was und wie gefördert wird und wie man diese Förderung beantragt. Hier dazu eine kurze Zusammenfassung aus dem Presseartikel mit Hervorhebung der besonders relevanten Teile unsererseits:
Man beachte: Der Antrag muss (!) direkt online über die ISB gestellt werden, indem man sich dort ein Konto anlegt. Die ISB erlaubt ausschließlich Anträge über dieses Kundenportal.
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat dazu auch eine genauere Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen veröffentlicht. Diese wollen wir hier mal für Sie in ihrer Gänze zitieren, erneut mit dem für uns als Agentur für Webdesign besonders Relevanten hervorgehoben:
App-Entwicklung und Webshops, sowie CRM- und ERP-Einbindungen (wie bspw. durch unser Tridata-Plugin) – das klingt sehr gut! Vergessen Sie dabei aber nicht, dass nicht alles förderfähig ist. Eine exakte Auflistung findet sich etwas versteckt im FAQ-Dokument sowie in den Richtlinien, welche sich beide im Downloadbereich der ISB-Seite finden lassen. Dort finden sich auch genauere Erklärungen zu den obigen förderfähigen Punkten. Hier ein Auszug:
Kein SEO und kein Online Marketing – Nuancen wie diesen sollten Sie sich bei einem Antrag bewusst sein, sonst könnten Sie unnötig viel Zeit in einen solchen stecken. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum eine der Zulassungsbedingungen am DigiBoost-Förderprogramm die Teilnahme an einem Onlineseminar der Wirtschaftskammern ist. Bringen Sie also dort Ihre Fragen und Bedenken auf. Beachten Sie zudem, dass diese Seminare vor dem Antrag duchzuführen sind, da dafür ein Nachweis verlangt wird. Das Wirtschaftsministerium hat dazu diese Liste an Anbietern der Seminare zusammengestellt, wo Sie die Termine dazu einsehen können:
- Industrie und Handelskammer Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammer Rheinhessen
- Handwerkskammer Koblenz
- Handwerkskammer Pfalz
- Handwerkskammer Trier
- Landwirtschaftskammer
Dazu kommt, dass das Förderprogramm natürlich nicht rückwirkend gilt. Die ISB schreibt dazu auf der DigiBoost-Seite: „Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (…) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung (…) muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.“ Aus den Richtlinien wird außerdem klar, dass Sie Ihr Digitalisierungsprojekt in seiner Gänze vorfinanzieren müssen. Nach Ende des Projekts haben Sie dann drei Monate, um einen entsprechenden Verwendungsnachweis zu erstellen und einzureichen, „in dem Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen sind, [samt digitaler] Belegkopien.“
Das DigiBoost-Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Sollte der DigiBoost für Sie in Frage kommen, raten wir jedoch zur schnellen Umsetzung, da natürlich die Fördertöpfe auch vor dem Laufzeitende erschöpft sein können.
Wir von Winning Solutions hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser kleinen Zusammenfassung weiterhelfen und haben Ihr Interesse geweckt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!