Corona-Überbrückungshilfe 3 – Jetzt günstig Online-Shops erstellen / modernisieren!

Die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen der deutschen Bundesregierung ist nun offiziell in die dritte Phase gestartet. Damit werden erneut weitere Fixkosten für Unternehmen übernommen. Diesmal mit dabei: Digitalisierung und Online-Shops bzw. Webshops mit einer Förderung von bis zu […]
Corona Überbrückungshilfe 3 - Illustration

Die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen der deutschen Bundesregierung ist nun offiziell in die dritte Phase gestartet. Damit werden erneut weitere Fixkosten für Unternehmen übernommen. Diesmal mit dabei: Digitalisierung und Online-Shops bzw. Webshops mit einer Förderung von bis zu 20.000€!

Als kurze Erklärung: Diese Förderungshilfe ist seit Anfang der Pandemie dafür gedacht kleinere Unternehmen bei einer Vielzahl Ihrer fixen Kosten zu unterstützen. Dabei hat die Regierung für jede Phase einen festen Kostenkatalog herausgegeben, der zu einem gewissen Prozentsatz übernommen wird. Aktuell können noch Anträge für die zweite Phase, welche von September bis Dezember 2020 lief, noch bis März 2021 eingerreicht werden. Ein fester Teil der Kosten wird dann von der Regierung der Firma zurückerstattet.

Jetzt läuft Phase 3 an:

Corona-Hilfen der Bundesregierung

Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Wir haben die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Dabei sind diesmal natürlich auch wieder neue Bereiche hinzugekommen, die von der Bundesregierung gefördert werden:

Überbrückungshilfe 3

Verbessert, erweitert und aufgestockt!

Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind vor allem auch Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Dabei gibt es natürlich einige Einschränkungen. Es lohnt sich daher für jeden in die umfassenden und informationsreichen FAQs für die Überbrückungshilfe 3 reinzuschauen und die Angaben sich genau durchzulesen. Eine der wichtigsten Fragen ist dabei beispielsweise natürlich:

Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe III?

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

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