Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich EU-weit. Erzeuger müssen unter anderem das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, die technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Für Importeure und Vertreiber gelten ergänzende Prüf-, Nachweis- und Sorgfaltspflichten. Wer das mit Excel-Listen, PDF-Ordnern und E-Mail-Anhängen abbildet, verliert schnell den Überblick. Genau dafür haben wir zwei Jahre lang eine eigene Lösung gebaut: PPWRify, unsere PPWR Software für Verpackungs-Compliance in der EU. Sie ist auf die heute geltenden Pflichten ausgelegt und auf die Stufen, die bis 2030 folgen.
Zwei Jahre Entwicklung und warum sie nötig waren
Winning Solutions entwickelt seit 2014 individuelle Web- und SaaS-Lösungen, inzwischen für über 200 Kunden, viele davon aus Handel und Industrie. Aus genau diesem Kundenkreis kam der Hinweis auf die PPWR früh, lange bevor die Verordnung breit diskutiert wurde.
Wir haben daraufhin analysiert, was auf diese Unternehmen zukommt. Das Ergebnis war schnell eindeutig: Mit wachsender Produkt-, Verpackungs- und Länderzahl stoßen Tabellen und Dokumentenordner schnell an ihre Grenzen. Zu viele Datenpunkte je Verpackung, zu viele Sprachen, zu viele Vertriebsländer, zu viele Stichtage. Für die Portfoliogrößen unserer Kunden funktioniert das ohne Software nicht.
Dazu kommt: Die PPWR ist kein statisches Regelwerk, sondern wächst über delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und harmonisierte Normen weiter. Eine Software, die nur den Textstand von 2025 abbildet, verliert mit dem ersten neuen Rechtsakt ihren Nutzen.
Deshalb steckt der größte Teil der zwei Jahre nicht in Masken, sondern im Datenmodell darunter:
- 22 PPWR-Verpackungskategorien mit automatischer Zuordnung
- eine Bibliothek mit über 100 Verpackungsbestandteilen, von der Standardflasche bis zum Steigrohr einer Spraydose
- mehrschichtige Materialaufbauten mit Dichte, Materialstärke je Schicht, Materialfunktion und Trennbarkeit
- eine Mengenlogik, die aus Stücklisten und Gewichten belastbare Meldemengen je Land, Material und Zeitraum errechnet
Diese Struktur lässt sich erweitern, wenn Brüssel nachlegt. Wir verfolgen die delegierten Rechtsakte und passen das Datenmodell an, sobald neue Vorgaben feststehen.
Gemeinsam mit der Industrie entworfen
Compliance-Software scheitert selten an der Verordnung. Sie scheitert an der Realität in den Unternehmen: Verpackungen, die zu mehreren Produkten gehören. Lieferanten, die Datenblätter in fünf verschiedenen Formaten liefern. Artikelstämme, die im ERP liegen und nicht im Compliance-Tool.
PPWRify ist deshalb nicht am Schreibtisch entstanden, sondern zusammen mit Fachleuten aus der Industrie. Die Masken haben wir gegen echte Verpackungsdaten und Freigabeprozesse geprüft, bevor sie in die Entwicklung gingen. Das Ergebnis sieht man an Details, die man sich ohne Praxiskontakt nicht ausdenkt: die freie Zuordnung von Verpackungen zu mehreren Produkten ohne Datenverlust, eigene Produktgruppen entlang interner Prozesse und ein CSV-Import mit frei konfigurierbarem Spalten-Mapping für gewachsene ERP-Exporte.
Wer dahintersteckt, steht auf der Seite Team hinter PPWRify.
Der Funktionsumfang: von den Materialdaten bis zu den Meldedaten
PPWRify bildet die Compliance-Kette in einem System ab, von den Materialdaten bis zur Aufbereitung und zum Export der Meldedaten. Diese Bausteine bilden den Kern:
EU-Konformitätserklärungen nach Artikel 39
Ein geführter Assistent erstellt die Erklärung im Format nach Anhang VIII und fragt die Pflichtangaben zu Erzeuger, Verpackungstyp, angewandten Normen und Rechtsvorschriften strukturiert ab. Daten zu Materialzusammensetzung, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit übernimmt das System automatisch aus der Verpackung. Die Ausgabe erfolgt derzeit auf Deutsch und Englisch. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben bleibt der Erzeuger verantwortlich.
Produkt- und Verpackungsverwaltung
Produkte und Verpackungen liegen getrennt, aber verknüpft: mit GTIN, Produktkategorie, Vertriebsländern, Abfüllland und Produktbild auf der einen Seite, mit Verpackungshersteller, Gewicht, Material, Rezyklatanteil und Aufbau auf der anderen. Beide Ebenen lassen sich zu Verpackungseinheiten verknüpfen, also zu der Kombination aus Produkt und zugehöriger Verpackung, die tatsächlich in Verkehr gebracht wird. Die Details dazu stehen in der Übersicht zur Software für die Verpackungsverwaltung nach PPWR.

Digitale Kennzeichnung und QR-Codes
PPWRify erstellt QR-Codes und verwaltet die dahinterliegenden Inhalte zentral. Aktuell führen die QR-Codes zu den Erzeugerangaben der Verpackung. Das trifft einen bereits geltenden Anwendungsfall: Die Erzeugerangaben nach Artikel 15 Absatz 6 gelten seit dem 12. August 2026 und dürfen ausdrücklich auf der Verpackung oder über einen QR-Code beziehungsweise einen anderen Datenträger bereitgestellt werden. Ändern sich die Angaben, werden sie zentral aktualisiert, der Code auf der Verpackung bleibt unverändert.
Zur Einordnung: Die PPWR schreibt keinen allgemeinen QR-Code für sämtliche Verpackungen vor. Ein zusätzlicher QR-Code nach Artikel 12 Absatz 1 kann zum Beispiel ergänzend zur harmonisierten Materialkennzeichnung eingesetzt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle sind digitale Datenträger dagegen verpflichtend vorgesehen. Dazu gehören bestimmte wiederverwendbare Verpackungen nach Artikel 12 Absatz 2, für die ab dem 12. Februar 2029 oder 30 Monate nach Inkrafttreten des zugehörigen Durchführungsrechtsakts ein QR-Code oder ein anderer standardisierter, offener digitaler Datenträger erforderlich wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Auch für Verpackungen mit besorgniserregenden Stoffen sieht Artikel 12 Absatz 1 eine standardisierte digitale Kennzeichnung vor.
Mengenberechnung und Absatzmengen
Aus Stücklisten, Gewichten und Materialdaten berechnet das System die in Verkehr gebrachten Mengen, aggregiert nach Land und Material. Das ist die Grundlage für Register- und EPR-Prozesse sowie für die jährlichen Mengenmeldungen nach Artikel 44. Die Ergebnisse lassen sich exportieren.
Dokumentenpool und Lieferanten
Technische Dokumentationen, Prüfberichte und Erklärungen liegen zentral, klassifiziert nach Dokumententyp, mit Gültigkeitszeitraum und konkretem PPWR-Rechtsbezug. Dazu kommt die Lieferantenverwaltung mit Rollen, Sitzland und Kontaktdaten. Das ist wichtig, weil Lieferanten dem Erzeuger nach Artikel 16 die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, die für den Nachweis der Konformität benötigt werden.
Vorgesorgt bis 2030: die Artikel, die erst noch greifen
Der 12. August 2026 war der Hauptgeltungsbeginn, nicht das Ende. Die PPWR wirkt in Stufen. Ein großer Teil der besonders anspruchsvollen Anforderungen greift ab 2030 oder, abhängig von noch zu erlassenden Rechtsakten, zu einem späteren Zeitpunkt. Wer seine Verpackungsdaten heute nur für die Konformitätserklärung erfasst, sammelt in vier Jahren ein zweites Mal, diesmal für Leerraum, Recyclingfähigkeit und Rezyklatquoten.
Unser Ziel war deshalb von Anfang an eine echte All-in-one-Software für die PPWR: eine zentrale Datenbasis und ein System, das die relevanten PPWR-Prozesse schrittweise abbildet. Diese Stufen sind im Datenmodell bereits vorgesehen:
- Mengenmeldungen an das nationale Register nach Artikel 44, jeweils bis zum 1. Juni für das vorausgegangene vollständige Kalenderjahr. Das harmonisierte Meldeformat und die Einrichtung der nationalen Register hängen vom Durchführungsrechtsakt nach Artikel 44 ab.
- Harmonisierte Kennzeichnung mit Piktogrammen nach Artikel 12 Absatz 1, ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der nach Artikel 12 Absatz 6 oder 7 erlassenen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
- Leerraum bei Verkaufsverpackungen nach Artikel 24 Absatz 4: bis zum 12. Februar 2028 auf das für die Verpackungsfunktion notwendige Minimum begrenzen, Produktschutz eingeschlossen.
- Leerraumquote von maximal 50 Prozent nach Artikel 24 Absatz 1, ausschließlich für Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen, ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach dem einschlägigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später liegt.
- Verpackungsminimierung nach Gewicht und Volumen nach Artikel 10 Absatz 1, ab dem 1. Januar 2030. Das ist eine eigene Anforderung an die Verpackung selbst und nicht die Leerraumregel.
- Recyclingfähigkeit nach Artikel 6: ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte dürfen grundsätzlich nur Verpackungen der Leistungsstufen A, B oder C in Verkehr gebracht werden. Unter 70 Prozent gilt eine Verpackung als technisch nicht recyclingfähig. Ab 2038 bleiben nur A und B zulässig.
- Mindestrezyklatanteile nach Artikel 7, ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Artikel 7 Absatz 8, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Verbotene Verpackungsformate nach Artikel 25 und Wiederverwendungsziele nach Artikel 29 gelten ab dem 1. Januar 2030.
Viele der Daten, die für diese künftigen Bewertungen und Berechnungen nötig sind, lassen sich in PPWRify bereits heute strukturiert pflegen: Maße, Gewichte, Materialaufbau je Schicht, Dichte, Trennbarkeit, Rezyklatanteil und die Zuordnung zu den 22 PPWR-Kategorien.
Ein Punkt gehört zur Ehrlichkeit dazu: Für die Leerraumquote und die Design-for-Recycling-Bewertung stehen die harmonisierten Berechnungs- und Bewertungsvorgaben der Kommission noch aus. Eine verbindliche Bewertung nach diesen künftigen EU-Methoden ist deshalb derzeit nicht möglich. Sobald die Methodik feststeht, ergänzen wir die Bewertungslogik. Die Daten dafür pflegen unsere Kunden dann bereits seit Jahren. Die Termine im Detail stehen in der Übersicht PPWR-Fristen und Meilensteine.
Für wen PPWRify gebaut ist
Die Software richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen: Erzeuger und Hersteller im Sinne der Verordnung, Importeure aus Drittländern, Marken- und Handelsunternehmen sowie Verpackungslieferanten, die dem Erzeuger die Unterlagen für den Konformitätsnachweis liefern müssen. Welche Rollen die Verordnung dabei unterscheidet, zeigt unser Beitrag zur PPWR-Compliance für Unternehmen.
Der Nutzen wächst mit der Komplexität des Portfolios. Bei fünf Verpackungen genügt eine Tabelle. Bei 500 Artikeln über acht Vertriebsländer, mit wechselnden Lieferanten und mehrsprachigen Pflichtangaben, führt an einer strukturierten Datenbasis kaum ein Weg vorbei. Was das kostet, zeigen die Preise und Pakete von PPWRify.
Betrieb und Sprachen
PPWRify läuft als SaaS in Rechenzentren in Deutschland, ohne Installation beim Kunden. Die Software steht derzeit auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Das gilt für die Oberfläche ebenso wie für Konformitätserklärungen und QR-Code-Inhalte, die in der jeweils eingestellten Sprache ausgegeben werden. Weitere Sprachen sind in Planung.
Häufige Fragen zu PPWRify
Ersetzt PPWRify die rechtliche Beratung?
Nein. PPWRify strukturiert Ihre Verpackungsdaten, erzeugt die geforderten Dokumente und macht sie nachvollziehbar. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt bei Ihnen und Ihren Beratern.
Wie kommen bestehende Produktdaten in die Software?
Über einen CSV-Import mit freiem Spalten-Mapping und einer Vorschau vor dem Import. Damit lassen sich Exporte aus ERP-, PIM- und Warenwirtschaftssystemen übernehmen, ohne jedes Produkt einzeln anzulegen.
Was passiert, wenn die EU-Kommission neue Rechtsakte erlässt?
Wir verfolgen die delegierten Rechtsakte und passen das Datenmodell an, sobald neue Vorgaben feststehen. Sie müssen die Struktur nicht selbst nachbauen.
Wie ist PPWRify auf die PPWR-Anforderungen ab 2030 vorbereitet?
Viele der voraussichtlich benötigten Grunddaten wie Maße, Gewichte, Materialaufbau, Trennbarkeit und Rezyklatanteil lassen sich bereits heute strukturiert erfassen. Die Bewertungslogik für Leerraumquote und Recyclingfähigkeitsklassen entwickeln wir entsprechend den noch festzulegenden EU-Methoden weiter.
Muss der QR-Code bei jeder Änderung neu gedruckt werden?
Bei reinen Änderungen der zentral hinterlegten Inhalte ist grundsätzlich kein Nachdruck erforderlich. Der bestehende QR-Code verweist weiterhin auf die aktualisierten Informationen. Weitere Antworten dazu stehen in den häufigen Fragen zum PPWR-QR-Code.
PPWRify live ansehen
Zwei Jahre Entwicklung lassen sich schlecht in einem Blogartikel zeigen. In einer Demo dagegen schon: echte Verpackungsdaten, eine fertige Konformitätserklärung, ein funktionierender QR-Code.
Demo der PPWR-Software anfragen. Sie können auch direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie Ihren konkreten Anwendungsfall besprechen möchten. Alle Informationen zum Produkt finden Sie auf PPWRify.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Volltext auf EUR-Lex.
Stand: 28. August 2026. Der Beitrag gibt den zu diesem Zeitpunkt bekannten Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich für den Funktionsumfang von PPWRify ist die jeweils gültige Leistungsbeschreibung.






