Google Fonts – Abmahnung wegen DSGVO erhalten?

Google Fonts – Abmahnung wegen DSGVO erhalten?

Wir versuchen Ihnen in diesem Artikel einen genauen Überblick über die aktuelle Situation anhand von recherchierten Quellen (siehe Links im Artikel) zu geben. Dieser Artikel ist KEINE Rechtsberatung und wir bieten KEINE Rechtsberatung dazu an. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall direkt einen Fachanwalt. Wir können Ihnen nur bei der Programmierung helfen und die Google Fonts lokal laden lassen.

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Was sind Google Webfonts?

Google Fonts, auch Webfonts genannt, ist ein großes Verzeichnis an von Google zur kostenlosen Nutzung bereitgestellten Schriftarten und Icons (Symbolbildern). Das bietet Websitebetreibern, App-Entwicklern und einer Digitalagentur wie uns seit vielen Jahren die Möglichkeit, ihre Produkte mit professionell designter typographischer Gestaltung zu versehen. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Verwendung dieser Fonts inzwischen zu einem internetweiten Standard geworden sind.

Google Fonts bietet zwei Methoden der Einbindung auf die eigene Website – dynamisch oder lokal.

  1. Dynamisch: Die Schriftartdateien werden extern von Googles Servern geladen, die natürlich auch außerhalb der EU stehen können. Dabei ist zu bedenken, dass das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und der USA vom europäischen Gerichtshof gekippt wurde, da nicht garantiert werden könne, dass das Datenschutzniveau in den USA angemessen sei (Urteil vom 16.7.2020: C-311/18, Facebook Ireland u. Schrems; NJW 2020, 2613).
  2. Lokal: Eine lokale Einbindung ruft die Dateien direkt vom eigenen Server auf. Sie ist laut e-Recht24 rechtlich unbedenklich.

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Warum werden jetzt Google Fonts Abmahnungen versandt?

Die sich im Umlauf befindenden Abmahnungen beziehen sich dabei auf die dynamische Einbindung. Das Landgericht München I hatte dazu in einem Abmahnungsfall im Januar 2022 gegen den Websitebetreiber entschieden und ihn im Urteil dazu aufgefordert 100 Euro Schadensersatz an den Kläger zu zahlen, weil dieser durch Weitergabe der IP-Adresse an Google das Persönlichkeitsrecht (§ 13 Abs. 2 TMG a.F., Art. 6 Abs. 1a DSGVO) verletzt habe. Die Verteidigung berief sich dabei auf das berechtigte Interesse des Betreibers (Art. 6 Abs. 1f DSGVO). Das Gericht lehnte diese Argumentation ab, da auch die Möglichkeit bestanden habe, Google Fonts lokal einzubauen.

In den derzeitigen Abmahnungen wird das Urteil in einer Aufforderung an Websitebetreiber stets zitiert, so dass sie – um Ähnliches zu vermeiden – dem Versender Schadensersatz von typischerweise 100 bis 200 Euro überweisen sollen. Die Schreiben können von Anwaltskanzleien oder Privatpersonen kommen. Besonders verbreitet sind aktuell Zahlungsaufforderungen von Privatpersonen, die oft vollkommen gleich aufgebaut sind. Der geringe Betrag soll einen dazu anreizen lieber schnell zu zahlen, als sich möglicherweise weiteren Ärger einzuheimsen. Der Gerichtsfall wird inzwischen sogar außerhalb Deutschlands, wie bspw. in Österreich, als Grundlage für Geldforderungen benutzt.

Interessanterweise schreibt Google selbst zur Datenschutzlage der Webfonts Folgendes:

Google Developer FAQ

Die Verwendung der Google Fonts API ist nicht authentifiziert und die Google Fonts API legt keine Cookies fest oder protokolliert sie. Anfragen an die Google Fonts-API werden an ressourcenspezifische Domains wie fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com gesendet. Bei Schriftartanfragen werden getrennt von google.com Anmeldedaten gesendet, die an andere, aber authentifizierte Google-Dienste wie Gmail gesendet werden.

Die Google Fonts-API protokolliert die Details der HTTP-Anfrage einschließlich des Zeitstempels, der angeforderten URL und aller HTTP-Header (einschließlich Verweis-URL und User-Agent-String), die in Verbindung mit der Verwendung der CSS API bereitgestellt werden.

IP-Adressen werden nicht protokolliert.

Ob das einem im eigenen Gerichtsfall weiterhelfen könnte, ist fraglich. Im Fall vor dem LG München kam es nicht auf.

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Wie reagiere ich, wenn ich eine Google Fonts Abmahnung erhalte?

Sie sind mit diesem Problem nicht alleine. Wenn man Google Fonts als Suchbegriff eingibt, ist momentan der erste Vervollständigungsvorschlag dazu Abmahnung.

Wenn Sie sich sicher sind, dass keine Google Fonts bei Ihnen extern geladen werden, könnten Sie das Schreiben wahrscheinlich einfach ignorieren. Wenn Sie jedoch Fonts oder Icons extern laden, sollten Sie sich schnellstmöglich darum kümmern. Schalten Sie am besten einen Fachanwalt ein und sorgen Sie vor allem dafür, dass Ihre Website alle Fonts lokal laden lässt.

Wie verwende ich Google Fonts problemfrei?

Indem Sie technisch die Fonts und Icons überall auf Ihrer Website lokal laden lassen.
Prüfen Sie erst einmal, ob Ihre Website betroffen ist. Drücken Sie dafür F12 in Ihrem Browser. Damit öffnet sich die Entwicklerkonsole. Dort können Sie dann auf den Reiter Netzwerk oder Netzwerkanalyse klicken und im unteren Reiter, der dann erscheint, Fonts bzw. Schriften auswählen. Wenn Sie dann in der URL-Spalte der Ressourcenauflistung eine Adresse sehen, die nicht Ihrer Domain entspricht, sondern bspw. von fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com ausgeht, sind Sie betroffen.

Der Prozess, Google Fonts für Ihr Website-Template lokal zu laden, ist grundsätzlich immer der gleiche: Sie müssen die entsprechenden Schriftarten herunterladen, in ein Verzeichnis auf Ihrem Server legen und dann in den CSS-Dateien die lokale Ablageadresse der Fonts hinterlegen. Dazu lassen sich zahlreiche detaillierte Anleitungen wie z. B. die von E-Recht24 finden.

E-Recht24 warnt zudem

Google Fonts müssen nicht immer zwingend durch Ihr Website-Template geladen werden, sondern können in Ausnahmefällen auch von Drittanbieter-Diensten wie z. B. Google Maps stammen.

Dabei geht es zudem nicht nur um Google Fonts, sondern auch andere Onlinedienste wie Adobe Typekit oder FontAwesome. Gerade WordPress-Plugins, die sich extern für Ihre Funktionen verbinden müssen, oder etwaige skriptbasierte Dienste, die man per Codesnippet zur API-Anbindung auf der Website einbauen kann, verwenden diese gerne mal für Ihre Darstellung. Dadurch, dass diese komplexen Dienste Fonts als Teil Ihrer Anwendung laden, lassen sie sich nicht lokal ersetzen. Auch dafür können Sie Abmahnungen erhalten.

Nutzen Sie bspw. Google reCAPTCHA zum Spamschutz oder Google Maps zur Kartendarstellung? Wenn ja, sind Sie hiervon und gar noch anderen technischen DSGVO-Bedenken betroffen. Die freie und einfache Nutzbarkeit von US-basierten Diensten macht sie bei Websitebetreibern extrem beliebt.
Das kann schnell kompliziert werden: Sie müssten dazu dem Nutzer die Möglichkeit geben, per Consent Management Platform (CMP) die Aktivierung des kompletten Dienstes zu unterbinden. Nur so werden die Daten des Users nicht ungewollt weitergegeben. Über Cookie Consent, Cookiebanner und die DSGVO haben wir bereits früher einmal geschrieben.

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Zu kompliziert? Winning Solutions hilft Ihnen weiter

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Webentwicklung und die Beratung unseres Fachanwalts MWW Koblenz waren wir mit der Problematik der dynamischen Verwendung von Google Fonts (sowie Google reCAPTCHA und Google Maps) bereits bestens vertraut: Wir bauen Fonts immer lokal wo möglich ein und schalten eine explizite Zustimmungsmöglichkeit für externe Dienste davor. Dazu haben wir eigene technische Tools entwickelt, die wir bereits erfolgreich bei unseren Kunden verwenden.

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Bildquelle: Urban Photographer – iStock Getty Images